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   BVerfG, 07.02.2022 - 1 BvR 1365/21   

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https://dejure.org/2022,5641
BVerfG, 07.02.2022 - 1 BvR 1365/21 (https://dejure.org/2022,5641)
BVerfG, Entscheidung vom 07.02.2022 - 1 BvR 1365/21 (https://dejure.org/2022,5641)
BVerfG, Entscheidung vom 07. Februar 2022 - 1 BvR 1365/21 (https://dejure.org/2022,5641)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Entscheidungen über eine Beschleunigungsrüge und -beschwerde in einer Sorgerechtssache

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 6 Abs 2 S 1 GG, § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 92 BVerfGG, § 155b FamFG, § 155c FamFG
    Nichtannahmebeschluss: Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde in einer Sorgerechtssache - fachgerichtliche Sachentscheidung über Beschleunigungsrechtsbehelfe (§§ 155b, 155c FamFG) lässt Rechtsschutzbedürfnis auch für Verfassungsbeschwerde entfallen

  • Wolters Kluwer

    Rechtsschutzbedürfnis im Verfahren der Verfassungsbeschwerde i.R.v. Entscheidungen über eine Beschleunigungsrüge in einem Umgangsverfahren

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde in einer Sorgerechtssache - fachgerichtliche Sachentscheidung über Beschleunigungsrechtsbehelfe (§§ 155b, 155c FamFG) lässt Rechtsschutzbedürfnis auch für Verfassungsbeschwerde entfallen

  • familienrecht-deutschland.de PDF

    GG Art. 6; BGB § 1671; FamFG §§ 155b, 155c; BVerfGG §§ 23, 92
    Elterliche Sorge; Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde in einer Sorgerechtssache; fachgerichtliche Sachentscheidung über Beschleunigungsrechtsbehelfe (§§ 155b, 155c FamFG); kein Rechtsschutzbedürfnis auch für Verfassungsbeschwerde.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVerfGG § 93a Abs. 2 ; FamFG § 155b
    Rechtsschutzbedürfnis im Verfahren der Verfassungsbeschwerde i.R.v. Entscheidungen über eine Beschleunigungsrüge in einem Umgangsverfahren

  • datenbank.nwb.de

    Nichtannahmebeschluss: Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde in einer Sorgerechtssache - fachgerichtliche Sachentscheidung über Beschleunigungsrechtsbehelfe (§§ 155b, 155c FamFG) lässt Rechtsschutzbedürfnis auch für Verfassungsbeschwerde entfallen

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Beschleunigungsbeschwerde, Verfassungsbeschwerde - und die zwischenzeitliche Sachentscheidung

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 25.04.2015 - 1 BvR 3326/14

    Verfassungsbeschwerde gegen befristeten Umgangsausschluss und Fehlen eines

    Auszug aus BVerfG, 07.02.2022 - 1 BvR 1365/21
    Insbesondere sind die hier anwendbaren verfassungsrechtlichen Maßstäbe des Rechts auf effektiven Rechtsschutz aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG und die daraus folgenden verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Gestaltung und Dauer von Umgangsverfahren (vgl. BVerfGK 2, 140; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 6. Mai 1997 - 1 BvR 711/96 -, juris; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 11. Dezember 2000 - 1 BvR 661/00 - Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 25. November 2003 - 1 BvR 834/03 - Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 25. April 2015 - 1 BvR 3326/14 -) hinreichend geklärt.
  • BVerfG, 30.11.1989 - 2 BvR 3/88

    Entfallen des Rechtsschutzbedürfnisses für die Verfassungsbeschwerde

    Auszug aus BVerfG, 07.02.2022 - 1 BvR 1365/21
    Nach einer Erledigung des verfolgten Begehrens besteht im Verfahren der Verfassungsbeschwerde ein Rechtsschutzbedürfnis nur dann fort, wenn entweder die Klärung einer verfassungsrechtlichen Frage von grundsätzlicher Bedeutung anderenfalls unterbliebe und der gerügte Grundrechtseingriff besonders belastend erscheint oder eine Wiederholung der angegriffenen Maßnahme zu besorgen ist oder die aufgehobene Maßnahme den Beschwerdeführer noch weiterhin beeinträchtigt (vgl. BVerfGE 81, 138 ).
  • BVerfG, 11.12.2000 - 1 BvR 661/00

    GG Art 2 Abs 1 iVm Art 20 Abs 3 verletzende Zurückweisung einer

    Auszug aus BVerfG, 07.02.2022 - 1 BvR 1365/21
    Insbesondere sind die hier anwendbaren verfassungsrechtlichen Maßstäbe des Rechts auf effektiven Rechtsschutz aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG und die daraus folgenden verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Gestaltung und Dauer von Umgangsverfahren (vgl. BVerfGK 2, 140; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 6. Mai 1997 - 1 BvR 711/96 -, juris; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 11. Dezember 2000 - 1 BvR 661/00 - Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 25. November 2003 - 1 BvR 834/03 - Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 25. April 2015 - 1 BvR 3326/14 -) hinreichend geklärt.
  • BVerfG, 23.08.2018 - 1 BvR 700/18

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde betreffend eine Beschleunigungsrüge und

    Auszug aus BVerfG, 07.02.2022 - 1 BvR 1365/21
    Da der Verfahrenszweck der Beschleunigung nicht mehr erreicht werden kann und sich somit das von dem Beschwerdeführer verfolgte Beschleunigungsbegehren erledigt hat, ist auch das Rechtsschutzbedürfnis für die Verfassungsbeschwerde entfallen (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 23. August 2018 - 1 BvR 700/18 -, Rn. 4; Beschlüsse der 1. Kammer des Ersten Senats vom 5. Dezember 2019 - 1 BvR 2621/18 -, Rn. 17, und vom 19. Februar 2020 - 1 BvR 2375/19 -, Rn. 7).
  • BVerfG, 06.05.1997 - 1 BvR 711/96

    Verfassungswidrigkeit der gerichtlichen Untätigkeit in einem Sorgerechtsverfahren

    Auszug aus BVerfG, 07.02.2022 - 1 BvR 1365/21
    Insbesondere sind die hier anwendbaren verfassungsrechtlichen Maßstäbe des Rechts auf effektiven Rechtsschutz aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG und die daraus folgenden verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Gestaltung und Dauer von Umgangsverfahren (vgl. BVerfGK 2, 140; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 6. Mai 1997 - 1 BvR 711/96 -, juris; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 11. Dezember 2000 - 1 BvR 661/00 - Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 25. November 2003 - 1 BvR 834/03 - Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 25. April 2015 - 1 BvR 3326/14 -) hinreichend geklärt.
  • BVerfG, 19.02.2020 - 1 BvR 2375/19

    Nichtannahmebeschluss: Rechtsschutzbedürfnis bzgl der Vollstreckung eines

    Auszug aus BVerfG, 07.02.2022 - 1 BvR 1365/21
    Da der Verfahrenszweck der Beschleunigung nicht mehr erreicht werden kann und sich somit das von dem Beschwerdeführer verfolgte Beschleunigungsbegehren erledigt hat, ist auch das Rechtsschutzbedürfnis für die Verfassungsbeschwerde entfallen (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 23. August 2018 - 1 BvR 700/18 -, Rn. 4; Beschlüsse der 1. Kammer des Ersten Senats vom 5. Dezember 2019 - 1 BvR 2621/18 -, Rn. 17, und vom 19. Februar 2020 - 1 BvR 2375/19 -, Rn. 7).
  • BVerfG, 05.12.2019 - 1 BvR 2621/18

    Verfassungsbeschwerde betreffend eine überlange Verfahrensführung vor dem

    Auszug aus BVerfG, 07.02.2022 - 1 BvR 1365/21
    Da der Verfahrenszweck der Beschleunigung nicht mehr erreicht werden kann und sich somit das von dem Beschwerdeführer verfolgte Beschleunigungsbegehren erledigt hat, ist auch das Rechtsschutzbedürfnis für die Verfassungsbeschwerde entfallen (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 23. August 2018 - 1 BvR 700/18 -, Rn. 4; Beschlüsse der 1. Kammer des Ersten Senats vom 5. Dezember 2019 - 1 BvR 2621/18 -, Rn. 17, und vom 19. Februar 2020 - 1 BvR 2375/19 -, Rn. 7).
  • BVerfG, 25.11.2003 - 1 BvR 834/03

    GG Art 2 Abs 1 iVm Art 20 Abs 3 verletzende Zurückweisung einer

    Auszug aus BVerfG, 07.02.2022 - 1 BvR 1365/21
    Insbesondere sind die hier anwendbaren verfassungsrechtlichen Maßstäbe des Rechts auf effektiven Rechtsschutz aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG und die daraus folgenden verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Gestaltung und Dauer von Umgangsverfahren (vgl. BVerfGK 2, 140; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 6. Mai 1997 - 1 BvR 711/96 -, juris; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 11. Dezember 2000 - 1 BvR 661/00 - Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 25. November 2003 - 1 BvR 834/03 - Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 25. April 2015 - 1 BvR 3326/14 -) hinreichend geklärt.
  • OLG Karlsruhe, 25.10.2017 - 18 WF 188/17

    Einstweiliges Anordnungsverfahren und Hauptsacheverfahren über die Entziehung der

    Auszug aus BVerfG, 07.02.2022 - 1 BvR 1365/21
    Nach zum Fachrecht wohl allgemein vertretener Auffassung lässt das Ergehen einer die Instanz beendenden Sachentscheidung das Rechtsschutzbedürfnis für die auf die Beschleunigung des fachgerichtlichen Verfahrens gerichteten Rechtsbehelfe der Beschleunigungsrüge und -beschwerde entfallen (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 25. Oktober 2017 - 18 WF 188/17 -, juris, Rn. 13; Meyer-Holz, in: Keidel, FamFG, 20. Aufl. 2020, § 155b Rn. 10; Schumann, in: Münchener Kommentar zum FamFG, 3. Aufl. 2018, § 155b Rn. 7; Hammer, in: Prütting/Helms, FamFG, 5. Aufl. 2020, § 155c Rn. 5; Döll, in: Johannsen/Henrich/Althammer, Familienrecht, 7. Aufl. 2020, § 155b FamFG Rn. 3; Heilmann, in: Heilmann, Praxiskommentar Kindschaftsrecht, 2. Aufl. 2020, § 155b FamFG Rn. 3; siehe auch BTDrucks 18/9092, S. 17).
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